Eine Reise bietet immer eine gute Gelegenheit abzuschalten, sich zu entspannen und neue Orte und Kulturen kennenzulernen.

Immer dann, wenn wir die Vorbereitungen für unsere Abreise treffen, machen wir uns Sorgen darüber, was wir mitnehmen und in den Koffer packen sollen und ob wir schönes Wetter haben werden und die Reise auch genießen können. Die Tatsache, dass wir während unseres Auslandsaufenthalts ein gesundheitliches Problem haben und medizinische Hilfe benötigen könnten, geht uns dabei nur selten durch den Kopf.

Handelt es sich um eine längere Reise, schließen viele, um dieses Problem zu lösen, eine zeitlich begrenzte Krankenversicherung ab, die uns für den Zeitraum Versicherungsschutz bietet, den wir uns auf Reisen befinden werden. Bei kleinen Wochenendausflügen sowie 3- oder 4 Tage dauernden Ausflügen lässt die überwiegende Mehrheit das Thema Reiseversicherung außer Acht und setzt auf Risiko.
 

Viele wissen gar nicht, dass wir bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ein Mittel zur Hand haben, das dafür sorgt, dass wir im Falle eines Unfalls abgesichert sind.
 

In welchen Ländern kann die europäische Krankenversicherungskarte verwendet werden?

Durch die europäische Krankenversicherungskarte erhält deren Inhaber bei einem zeitlich begrenzten Aufenthalt die aus ärztlicher Sicht notwendigen medizinische Leistungen in jedem Land der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern), dazu kommen die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und die Schweiz.
 

Die europäische Krankenversicherungskarte stellt den Inhaber und die durch ihn Begünstigten in Bezug auf die Gesundheitsversorgung jedem Versicherten des Landes gleich, das aufgesucht wird.

Der Antrag auf den Erhalt dieser europäischen Krankenversicherungskarte kann direkt per Internet über das Portal der staatlichen Verwaltung durch Zugriff auf das elektronische Büro der Sozialversicherung gestellt werden; die Karte wird an die Anschrift gesandt, die im Antrag angegeben wurde.
 

Die Verwendung der europäischen Gesundheitskarte ist auf vorübergehende Aufenthalte in den oben genannten Ländern beschränkt. Reisen, die in der Absicht durchgeführt werden, eine bestimmte medizinische Behandlung zu erhalten oder der Wechsel des Wohnsitzes zwischen zwei verschiedenen Ländern sind davon ausgeschlossen.

Die Gültigkeitsdauer der Karte wird auf dieser selbst angegeben. In einigen Fällen ist die Leistung einer Zuzahlung erforderlich, und zwar immer dann, wenn dies von allen Versicherten in diesem Land auch verlangt wird.
 

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