Reiseversicherung Schengen

Einer der Vorteile, die die Schaffung der Europäischen Union uns gebracht hat, ist die Aufhebung der zwischen den einzelnen Ländern bestehenden Grenzen dank des seit 1995 in Kraft getretenen Schengener Abkommens
 

Der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital stellt einen der Grundpfeiler der Europäischen Union. Die Zusammenfassung aller zuvor getroffenen Regelungen erfolgte durch das Schengener Abkommen. Alle Personen, die Angehörige von Drittstaaten sind und die Vorteile nutzen möchten, die dieses Abkommen bietet, haben eine Reihe von Anforderungen erfüllen, zu denen auch der Abschluss einer Schengen-Reiseversicherung gehört.
 

Dieses Abkommen wurde nach der Stadt in Luxemburg benannt, in der es im Jahr 1985 unterzeichnet wurde, auch wenn es erst zehn Jahre später, im Jahr 1995, in Kraft getreten ist. Durch die Unterzeichnung des Vertrags kann sich jeder, der Bürger eines der 26 Staaten ist, die den Vertrag unterzeichnet haben, uneingeschränkt in den restlichen dem Vertrag angeschlossenen Staaten bewegen.
 

Dem Schengener Abkommen beigetreten sind folgende Länder

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
 

Die ursprünglichen Mitgliedstaaten waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland (ohne das Staatsgebiet der zu jenem Zeitpunkt existierenden Deutschen Demokratischen Republik), Frankreich, Luxemburg und die Niederlande. Darüber hinaus gibt es weitere Länder, für die Ausnahmeregelungen gelten. Für Großbritannien und Irland gelten bestimmte Beschränkungen, Norwegen, Island und die Schweiz sind dem Schengener Abkommen angeschlossen, gehören aber nicht zur Europäischen Union, andere Länder wie Bulgarien, Rumänien und Zypern warten darauf, die Anforderungen zu erfüllen, um dieser Gruppe angehören zu können. 

Jedes Land, das in Zukunft der Europäischen Union beitreten möchte, muss dieses Abkommen akzeptieren.
 

Schengen-Reiseversicherung für Personen, die weder die spanische Staatsangehörigkeit haben noch in Spanien ansässig sind

Das Schengener Abkommen ermöglicht allen Bürgern eines jeden Mitgliedsstaates den freien Personenverkehr in jedes andere Land, das ebenfalls Mitglied ist und das Abkommen unterzeichnet hat. Ausländer aus Drittstaaten, die dem Abkommen nicht beigetreten sind, müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um die Vorteile des Abkommens nutzen zu können.
 

Für diese Personen ist ein gültiger Reisepass und ein Visum erforderlich, das als das Schengen-Visum bekannt ist. Damit das Visum Gültigkeit hat, muss der Antragsteller eine Schengen-Reiseversicherung abschließen, mit der die Grundkosten abdeckt werden. Hierzu gehören Rücktransport bei Notfall, Rechtsbeistand, medizinische Versorgung und Unfallhilfe, mit einer Deckung von mindestens 30.000 Euro. Damit die Versicherung auch Gültigkeit hat, wird außerdem empfohlen, dass die Versicherungsgesellschaft, die diese Schengen-Reiseversicherung anbietet, auch eine Niederlassung in Europa hat.
 

Wie immer, wenn wir eine Krankenversicherung abschließen, ist es auch hier wichtig, die uns gebotenen Deckungen genau zu prüfen, weiter den zu zahlenden Beitrag und vor allem, ob diese Versicherung die Anforderungen für die Erteilung eines Schengen-Visums erfüllt.

Sobald eine Schengen-Reiseversicherung abgeschlossen und das Visum erteilt wurde, können die Vorteile der Freizügigkeit zwischen allen Mitgliedstaaten des Abkommens genutzt werden.

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