Übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch Wurzelkanalbehandlungen?


Bei einer Wurzelkanalbehandlung, in der Fachsprache Endodontie genannt, handelt es sich um einen zahnärztlichen Eingriff, der durchgeführt wird, wenn sich die Zahnpulpa, die umgangssprachlich auch Zahnmark oder Zahnnerv genannt wird, entzündet oder infiziert. Diese Behandlung ist unerlässlich, um einen Zahn zu retten, der andernfalls möglicherweise gezogen werden müsste. Angesichts der Kosten für eine in der Fachsprache endodontische Behandlung genannte Wurzelkanalbehandlung fragen sich viele Menschen, ob ihre Zahnversicherung eine solche Behandlung auch deckt.


Die Antwort auf diese Frage kann ganz unterschiedlich ausfallen, denn sie ist abhängig vom Vertrag der Zahnversicherung Zahnversicherung und von der Versicherungsgesellschaft, bei der dieser abgeschossen wurde. Im Allgemeinen und bei den meisten Zahnversicherungen ist Endodontie, also Wurzelkanalbehandlungen, im Versicherungsschutz eingeschlossen oder aber es wird zumindest ein hoher Prozentsatz der Behandlungskosten gedeckt, da es sich um einen notwendigen Eingriff zur Erhaltung der Zahngesundheit handelt. Es gibt jedoch verschiedene Faktoren, die den Umfang der Deckung beeinflussen können.
 

Es ist zunächst einmal wichtig, die Art der Zahnversicherung zu betrachten, die abgeschlossen wurde. Es gibt Zahnversicherungen mit Modalitäten, die einen weitreichenden Versicherungsschutz bieten und daher auch für eine umfangreiche Reihe von Behandlungen, wozu auch Wurzelkanalbehandlungen gehören. Allerdings gibt es auch Modalitäten, bei denen keine Deckung für diese Behandlung besteht und es gibt solche, die diese Deckung auf dem Weg über einen auf die Kosten eingeräumten Rabatt einschließen. Im Falle von DKV Dentisalud Élite, die endodontische Behandlung ist nicht zu 100 % inbegriffen, allerdings handelt es sich um eine Behandlung, für die ein Rabatt von 40 % gegenüber dem marktüblichen Preis eingeräumt wird.Das ist fast die Hälfte dessen, was es Sie kosten würde, wenn Sie keine Zahnversicherung hätten. In diesem Dokument können Sie für alle Behandlungen die Kosten nachschlagen ..
 

Viele Zahnversicherungen verlangen, dass der Versicherte, bevor diese Art der Behandlung durchgeführt werden kann, eine bestimmte Wartezeit erfüllt hat, die Karenzzeit genannt wird. Bei der DKV ist es so, dass es keine Karenzzeiten bei den DKV-Zahnversicherungen gibt, sodass diese vom ersten Tag an und ohne Begrenzung bei der Anzahl der Behandlungen in Anspruch genommen werden können. Bei einigen Versicherungen kann es auch sein, dass eine Zuzahlung verlangt wird, bei der es sich um einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtkosten der Behandlung handelt. Es ist daher unbedingt ratsam, dass Patienten sich über diese Einzelheiten ihrer Versicherung informieren, um dann später unliebsame Überraschungen bei der Abrechnung zu vermeiden.


Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele Zahnversicherungen zwar eine Deckung für Wurzelkanalbehandlungen anbieten, es jedoch unabdingbar ist, die spezifischen Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages durchzugehen, um die Einzelheiten des gebotenen Versicherungsschutzes zu verstehen. Eine sorgfältige Prüfung des Versicherungsvertrags und eine offene Kommunikation mit dem Zahnarzt können den gesamten Ablauf reibungsloser und stressfreier gestalten, sodass sich die Patienten auf ihre Zahngesundheit konzentrieren können.

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