Decken Krankenversicherungen Vorerkrankungen?
 

Bei Vorerkrankungen handelt es sich um die Gesundheit betreffende Zustände des Kunden, die seinen normalen Gesundheitszustand beeinträchtigt haben oder die zu Veränderungen führen können. Als Vorerkrankungen gewertet werden die Folgen von Verletzungen und chronische oder erbliche Krankheiten, die vor dem Vertragsabschluss bereits vorhanden waren.
 

Die Versicherungsgesellschaft hat andererseits auch das Recht, auf der Grundlage der Gesundheitserklärung Ausschlüsse vornehmen. Unter Ausschlüsse fallen alle Erkrankungen und Behandlungen, für die der Versicherer in keinem Fall die Deckung übernehmen wird und die daher nicht zu dem Leistungsangebot gehören werden, das er für diesen Versicherten bereitstellen wird. Es ist wichtig, sich gut darüber zu informieren, um welche es sich dabei handelt, sodass Sie darauf vorbereitet sind und keine bösen Überraschungen erleben. Alle Versicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre künftigen Kunden ausführlich über diese Beschränkungen zu informieren und sicherzustellen, dass der jeweilige Kunde diese auch gelesen und dem zugestimmt hat.


Welche Leiden können von der Krankenversicherung ausgeschlossen werden?

Dies wird von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich gehandhabt, in der Regel wird bei allen Krankenversicherungsverträgen jedoch die Behandlung von Alkoholismus und anderen Arten von Abhängigkeiten ausgeschlossen und auch die Behandlung einer HIV-Infektion. Auch Schäden, die bei kriminellen Handlungen, riskanten Aktivitäten oder Risikosportarten und bei Naturkatastrophen entstehen, werden in der Regel durch eine solche Versicherung nicht gedeckt.
Einige Versicherer schließen auch Arbeitsunfälle aus. Auch freiwillige Schwangerschaftsabbrüche und Schönheitsoperationen sind nicht versichert. Wenn Sie Kleopatras Nase haben möchten, dann müssen Sie für diese selbst bezahlen (oder ihre Mumie ausfindig machen und sich mit dem begnügen, was Sie vorfinden ...).
Alle Versicherungsgesellschaften behalten sich immer das Recht vor, die Krankheiten, an denen Sie beim Abschluss der Versicherung bereits leiden, zu bewerten und zu entscheiden, ob sie dafür durch den Vertrag, den Sie unterzeichnen werden, Versicherungsschutz bieten wird. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Fragen, die Ihnen gestellt werden, beantworten und Ihre Krankengeschichte mitteilen, ohne dabei irgendwelche Informationen zu verschweigen, sodass der Versicherer die erforderliche Prüfung und Bewertung durchführen kann.

Wenn der Versicherer es für notwendig hält, müssen Sie einem Arztbesuch zur medizinischen Beurteilung zustimmen. Alles, was Sie nicht gleich zu Beginn melden, könnte später zu einer Einschränkung des Vertrags bzw. der vertraglichen Leistungen führen oder sogar dazu, wie wir kürzlich im Buch erörtert haben, dass Ihnen der Vertrag rechtmäßig gekündigt werden kann. 

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