Welches sind die Grunddeckungen einer Krankenversicherung?
Um die Einzelheiten der eingeschlossenen Deckungen und der Leistungen einer Krankenversicherung kennenzulernen, ist es wichtig, die für jedes Produkt geltenden Vertragsbedingungen durchzugehen.
Über unsere Webseite haben Sie Zugang zu detaillierten Informationen zum Leistungsumfang unserer einzelnen Krankenversicherungen.
Diese Versicherungen unterscheiden sich untereinander durch die Deckungen und die eingeschlossenen Leistungen. Wir stellen ein breitgefächertes Angebot für Sie bereit, damit Sie das Produkt auswählen können, das Ihren Bedürfnissen am besten entspricht
Gehen Sie alle Informationen durch und wählen Sie dann diejenige aus, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Ich bin bei einem anderen Unternehmen krankenversichert und möchte zur DKV wechseln, werden Vorerkrankungen berücksichtigt und gibt es Karenzzeiten?
Die Vorerkrankungen, die Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer haben, werden beibehalten, aber die Karenzzeiten entfallen, sodass Sie vom ersten Tag an alle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können.
Welche Ermäßigungen oder Rabatte kann ich beim Abschluss meiner Krankenversicherung erhalten?
Auf Dauer kann der Kunde, der eine Krankenversicherung bei der DKV abschließt, in einem der folgenden Fälle von einem niedrigeren Preis profitieren:
Ermäßigungen je nach Zahlungsweise: 2,8 % (vierteljährliche Zahlung), 4,6 % (halbjährliche Zahlung) und 7 % (jährliche Zahlung)
Rabatte, die abhängig von der Anzahl der Versicherten eingeräumt werden: 7 % (vier Versicherte), 12 % (mehr als vier Versicherte)
Ermäßigungen, die mit den jeweils aktuellen Werbeaktionen eingeräumt werden. Bei DKV Integral zum Beispiel erhalten Versicherungsnehmer, die vor dem 28. Februar 2022 eine Krankenversicherung abschließen, einen Rabatt in Höhe von 36 % auf den Tarif für das Jahr 2022, weiter 30 % Rabatt für das Jahr 2023, 24 % Rabatt für das Jahr 2024 und 12 % für das Jahr 2025.
Diese Rabatte sind kumulierbar.
Welche Laufzeit hat eine Krankenversicherung?
Die Laufzeit des Vertrages ist in der Police angegeben. Es handelt sich um einen Jahresvertrag, der um ein Kalenderjahr verlängert werden kann. Der Vertrag verlängert sich automatisch jedes Jahr, ohne dass die Verlängerung bestätigt werden muss.
Sowohl Sie als auch wir, DKV, können den Vertrag zum Ablaufdatum kündigen, dies ist der jeweils anderen Vertragspartei in einer Form mitzuteilen, die es erlaubt, einen Nachweis darüber zu führen. Der Versicherungsnehmer hat eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat einzuhalten und die Versicherung DKV eine Frist von zwei Monaten.
Um einen Mehrwert zu bieten, verpflichten wir uns, die Police nicht zu kündigen, wenn der Versicherte drei aufeinanderfolgende Jahre im Vertrag geblieben ist. Ab dem dritten Jahr haben Sie somit eine lebenslange Versicherung.
Wie kann die Versicherung gekündigt werden?
Versicherungsnehmer, die Ihre Versicherung kündigen möchten, müssen dies schriftlich und mindestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags tun.
Die Laufzeit von Krankenversicherungsverträgen beträgt ein Kalenderjahr, anders gesagt, sie enden am 31. Dezember. Für alle anderen Versicherungsverträge gilt, dass die Laufzeit nach dem Ablauf eines Jahres endet, gezählt ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Dem Kündigungsschreiben müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
• NIF/NIE des Versicherungsnehmers (auch gescannt, wenn der Vorgang per E-Mail erledigt wird)
• Nummer des Versicherungsvertrags oder der Versichertenkarte
• Unterschrift des Versicherungsnehmers
Senden Sie Ihre Kündigung:
• Per Post oder per Fax über Ihre örtliche Versicherungsniederlassung • Per E-Mail an die Mail-Adresse atencion.cliente@dkvseguros.es In diesem Fall bitte Kopie des NIF/NIE (gescannt) und das vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Schreiben beilegen.
Weiter haben Sie das sogenannte „Widerrufsrecht“, wenn Sie Ihre Meinung kurz nach dem Abschluss eines Versicherungsvertrags ändern. Sobald ein Vertrag geschlossen wurde, haben Sie vierzehn Kalendertage Zeit um ihn zu annullieren, indem Sie den Versicherer schriftlich oder telefonisch darüber in Kenntnis setzen. Stellen Sie zuvor in jedem Fall sicher, dass das betreffende Unternehmen diese Option akzeptiert.
Zuzahlungen bei Krankenversicherungen
Unter einer Krankenversicherung mit Zuzahlung zu verstehen ist eine Versicherung, bei der die Kunden für die Versicherung einen festen Beitrag bezahlen, entweder monatlich oder jährlich, und weiter einen veränderlichen Betrag, der davon abhängt, wie oft sie die Versicherung im Monat in Anspruch genommen haben.
Abhängig von den Vertragsbedingungen ist die Zahlung separat bei jedem Arztbesuch zu leisten oder aber die Versicherung stellt uns diesen zusätzlichen Betrag mit dem Monatsbeitrag in Rechnung und bucht ihn ab.
Bei DKV sind die Zuzahlungen veränderlich und abhängig von der Modalität der Versicherung, die Sie gewählt haben. Bei einer Krankenversicherung mit vertragsgebundenen Leistungsanbietern haben Sie beispielsweise die Wahl:
Beispiel für jede Konsultation:
Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde und Krankenversorgung (12 € bei DKV Integral Complet, 1,95 € bei DKV Integral Classic)
Weitere medizinische Fachgebiete (20 € bei DKV Integral Complet, 2,95 € bei DKV Integral Classic)
Die von uns angebotenen Modalitäten der Zuzahlung ermöglichen es Ihnen, den Preis für Ihre Versicherung so weit wie möglich daran anzupassen, was Sie zu zahlen bereit sind und an die von Ihnen vermutete Häufigkeit einer Inanspruchnahme der Versicherung, weswegen wir Ihnen die Möglichkeit geben, zwischen mehreren Optionen zu wählen.
Welche Vorteile haben Sie durch die Zuzahlung?
Ganz einfach: Dadurch wird der jährliche Versicherungsbeitrag günstiger. Suchen Sie selten einen Arzt auf, sind die Kosten am Ende deutlich geringer als bei einer Krankenversicherung ohne Zuzahlung. In der Regel bewegen sich die Zuzahlungsbeträge zwischen 1,00 und 20,00 Euro. Weitere Informationen
Krankenversicherung ohne Zuzahlung
Bei dieser Art der Krankenversicherung wird für die Bereitstellung der im Versicherungsvertrag enthaltenden Leistungen ein fester Betrag bezahlt, ohne dass sich der Betrag durch jeden vorgenommenen Besuch beim Arzt erhöht.
Es handelt sich sozusagen um eine Flatrate für Gesundheitsversorgung; es können einige im Vertrag vereinbarte jährliche Beschränkungen existieren, die Sie kennen sollten (möglicherweise sind die Kosten für Verbandsmaterial, Schienen, Medikamente oder Salben nicht enthalten).
Auf diese Weise entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, wenn Sie Ihre Versicherung in Anspruch nehmen.
Ich möchte eine Krankenversicherung mit Modulen abschließen, bei der ich die Deckungen wählen kann. Was ist in jedem der Module enthalten?
Die Leistungen und Deckungen dieser Versicherung gliedern sich auf in drei Module, von denen Sie eines, zwei oder alle drei, in unterschiedlichen Kombinationen, in den Vertrag aufnehmen und diesen so an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Weitere Informationen
Welche in der Arztpraxis vorgenommenen Tests sind eingeschlossen in der Modalität A der Versicherung DKV Modular?
En el módulo A del seguro DKV ModularFolgende Tests sind eingeschlossen in das Modul A der Versicherung DKV Modular:
Elementare medizinische Blutuntersuchungen (nicht eingeschlossen hormonale, immunologische und genetische Tests sowie molekularbiologische Tests), Urinuntersuchungen
sowie einfache, konventionelle Radiographie (ohne Kontrast).
Was versteht man unter Karenzzeiten? Gelten für medizinische Tests Karenzzeiten?
Die Karenzzeit Dies ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum, gerechnet ab dem Datum des Inkrafttretens der Versicherung, in welchem einige der in den Garantien der Police enthaltenen Deckungsleistungen unwirksam sind. Dieser Zeitraum wird für jede Person, die durch den Vertrag versichert ist, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Versicherung in Monaten berechnet.
Es gelten keine Karenzzeiten für Tests und Diagnosemittel, ausgenommen davon ist die biomechanische Lauf- und Ganganalyse. Exklusive komplementäre Deckung bei DKV Integral in der Modalität Einzelversicherung. Es gilt eine Karenzzeit von 6 Monaten.
Zusätzlich zu diesem Test gibt es vier weitere Leistungen mit Karenzzeit, die für alle Produkte gleich sind:
Chirurgische Eingriffe und Krankenhausaufenthalte, einschließlich chirurgische Prothesen aus jeglichem Grund und jeglicher Art. Für diese gilt eine Karenzzeit von sechs Monaten, außer in lebensbedrohlichen Notfällen oder bei Unfällen.
Ärztliche Versorgung bei jeder Art von Geburt (ausgenommen Frühgeburt) oder Kaiserschnitt, hier gilt eine Karenzzeit von acht Monaten.
Für Transplantationen gilt eine Karenzzeit von zwölf Monaten.
Für die medizinische Versorgung bei HIV-Infektion / AIDS gilt eine Ausschlussfrist von zwölf Monaten (siehe Definition von „Ausschlussfrist“ unter Absatz 2 Grundkonzepte und Definitionen).
Im Allgemeinen gelten für die restlichen durch die Versicherung gedeckten Leistungen keine Karenzzeiten und sie können vom ersten Tag an in Anspruch genommen werden. DKV bietet Ihnen weitere Versicherungen mit zusätzlichen Deckungen an, für diese können eventuell zusätzliche Karenzzeiten gelten.