Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung
Welche Laufzeit hat eine Unfallversicherung?
Die Laufzeit um fasst den vereinbarten Zeitraum, der im Vertrag festgelegt wird. In der Regel wird der Vertrag mit einer jährlichen Laufzeit abgeschlossen, das kann das Kalenderjahr sein oder auch nicht, die anfängliche Laufzeit kann auch kürzer sein oder aber mehrere Jahre umfassen.
Der Vertrag sieht nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit Verlängerungen vor, diese erfolgen normalerweise jährlich und automatisch, außer in Fällen, in denen eine der Vertragsparteien das Gegenteil mitteilt.
Kann ich Leistungen der Unfallversicherung in Form einer Rentenzahlung beziehen?
Lediglich die Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder bei Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls werden täglich abgerechnet, deren Auszahlung erfolgt allerdings in der Regel dann in einer Einmalzahlung oder aber in monatlichen Abständen.
Wie entwickeln sich die Beiträge einer Unfallversicherung fort?
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann die Aktualisierung von Kapital und Beiträgen vereinbart werden, die Neubewertung kann entweder an den VPI koppelt werden oder mit einem festen Prozentsatz oder sie kann unverändert bleiben.
Welche Deckungen beinhaltet eine Unfallversicherung?
Die möglichen Deckungen einer Unfallversicherung sind:
24 Stunden
Beruflich
Außerberuflich
Verkehrsunfall
Bin ich nach Bezug der Dauerinvaliditätsleistung noch in einer Unfallversicherung versichert?
Je nach Grad der Behinderung wäre eine erneute medizinische Risikobewertung erforderlich.
Wie wird die Unfallversicherung berechnet?
Welche Informationen muss ich einreichen, wenn sich ein Unfall ereignet hat?
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Was genau deckt eine Unfallversicherung?
Die Grundgarantien betreffen den Tod oder eine bleibende Invalidität, in beiden Fällen infolge eines Unfalls.
Warum sollte ein Unfallversicherung abgeschlossen werden?
Damit sie sich keine Sorgen machen müssen und um die Folgen von Unfällen bewältigen zu können.
Besteht im Ausland Versicherungsschutz?
Immer dann, wenn dies in den Besonderen Vertragsbedingungen vereinbart wurde.