Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen mit vertragsgebundenen Leistungsanbietern
Bis zu welchem Alter kann ich eine Krankenversicherung abschließen?
Wenn Sie über 70 Jahre alt sind und eine Krankenversicherung abschließen möchten, müssen Sie auf das von den jeweiligen Unternehmen angebotene maximale Alter für einen Vertragsabschluss beachten. Einige Versicherungsgesellschaften haben das maximale Alter für einen Vertragsabschluss auf ein Alter von 65 oder 70 Jahren festgelegt.
Sie werden auch Verträge finden, für die kein maximales Alter für einen Abschluss festgelegt wurde, daher ist es wichtig, dass Sie die verfügbaren Optionen überprüfen. Achten Sie auch auf das Alter, ab dem die Versicherungsgesellschaft möglicherweise eine Verlängerung Ihrer Krankenversicherung nicht mehr vornehmen wird. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich ausführlich informieren, denn es gibt Versicherer, die versprechen, den mit ihnen geschlossenen Vertrag nach Ablauf einer bestimmten Laufzeit nicht mehr zu kündigen.
Wir bei DKV bieten die höchste Altersgrenze für den Abschluss einer Versicherung auf dem Versicherungsmarkt an: Bis zum 75. Lebensjahr bei einer Versicherung in der Modalität Einzelversicherung.
Allerdings bieten wir auch Versicherungsprodukte ohne Altersbeschränkung an, wie die Versicherung DKV Famedic Plus, eine günstige Krankenversicherung mit Grunddeckung, die für alle Altersgruppen gedacht ist, ohne Einschränkungen und ohne Altersgrenzen.
Physiotherapie, muss ich dafür zuerst zum Facharzt?
Ja, für den Erhalt von physiotherapeutischen Behandlungssitzungen, müssen Sie zuvor einen Facharzt für Traumatologie, Neurologie, Rheumatologie oder Rehabilitation aufsuchen; diese können die Verschreibung von Behandlungssitzungen vornehmen.
Wie läuft das mit Behandlungssitzungen bei einem Psychologen?
Versicherungsgesellschaften legen in der Regel eine maximale Anzahl von Sitzungen pro Versichertem und Jahr fest. Wir bei der DKV bieten eine der am weitesten gefassten Begrenzungen des Versicherungsmarktes an. Weitere Informationen
Welcher Versicherungsaufschlag wird fällig, wenn ich die Versicherung abschließe, wenn ich bereits schwanger bin?
Wird die Versicherung während einer bestehenden Schwangerschaft abgeschlossen, besteht die Möglichkeit, Versicherungsschutz für die Überwachung und Entbindung dieser Schwangerschaft zu haben, ausschließlich über das DKV-Netzwerk durch vertragsgebundene Fachkräfte und gegen Zahlung eines einmalig zu bezahlenden Versicherungsaufschlags.
Dieser Aufschlag für Schwangerschaft und Entbindung beträgt:
- Auf den Balearen und den Kanarischen Inseln 3.500 Euro.
- Restliches Spanien: 3.000 Euro.
Wenn Sie nur die Überwachung der Schwangerschaft versichern wollen (keine Deckung für Entbindung, aber wohl für pränatale genetische Screeningtests), beziffert sich der Aufschlag auf: 800 Euro (Festland und Inseln).
Bemerkung: Bei DKV Modular und DKV Profesional ist der Abschluss der vollständigen Versicherung erforderlich (alle drei Modalitäten) und bei Versicherungsprodukten mit Kostenerstattung besteht Deckung nur bei Inanspruchnahme von Eigenmitteln.
Um wie viel und wie steigt der Beitrag für die Versicherung jedes Jahr?
DKV Seguros hat das Recht, bei jeder Verlängerung des Versicherungsvertrages, also zum 31. Dezember, auf der Grundlage der vorgenommenen technischen und versicherungsmathematischen Berechnungen eine Änderung des für die Versicherung zu entrichtenden Jahresbeitrags (auch Prämie genannt) vorzunehmen, ebenso der Kosten für jede medizinische Handlung. Weitere Informationen